Bedingt durch die Entwicklung der Schülerzahlen im Grundschulbereich wurden ab 2014 zusätzliche Grundschulgebäude in allen Berliner Bezirken benötigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Bauherrenfunktion inne.
10 schlüsselfertige Schulergänzungsbauten waren an ebenso vielen Schulstandorten in Modulbauweise (MEB) gemäß Schulbaurichtlinie Berlin und Anforderungsprofil des Bedarfsträgers zu errichten. Bei den Gebäuden handelt es sich um freistehende, dreigeschossige Gebäude, welche ohne bauliche Anbindung an die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück der jeweils zugehörigen Grundschule errichtet und weitestgehend autark versorgt werden. Je Standort erfolgte eine Anpassung.